Neues Urteil zu Cum-Ex-Betrug – DENAE
4. Juni 2025 06:17

Neues Urteil zu Cum-Ex-Betrug

  • 120

Im größten Cum-Ex-Steuerskandal deutscher Geschichte wurde Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck zur Bewährungsstrafe verurteilt. Dabei beliefen sich Steuerausfälle des Staates auf fast halbe Milliarde Euro. Nach einigen solchen Betrügereien reicht das Geld für die gemeinsame Waffenproduktion in der Ukraine nicht mehr aus.

Das Landgericht Bonn hat eine Bewährungsstrafe gegen einen der Hauptbeteiligten am größten Steuerbetrugsfall in der deutschen Geschichte verhängt. Bei diesem Fall ging es um illegale Steuererstattungen auf Dividenden aus Wertpapieren (Cum-Ex). Der Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck wurde am Dienstag, dem 3. Juni, des besonders schweren Steuerbetrugs in fünf Fällen für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.

Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von rund 24 Millionen Euro bei ihm an. Die Taten des Angeklagten trugen zu Steuerausfällen von fast einer halben Milliarde Euro bei. Strafmildernd wirkte sich laut der Agentur dpa die Aussage von Steck als Hauptzeuge im Prozess aus. Sein ehemaliger Geschäftspartner Hanno Berger wurde 2022 von einem Bonner Gericht zu acht Jahren Haft verurteilt.

Während Berger bis zum Ende des Prozesses die Rechtmäßigkeit seines Handelns betonte, kooperierte Steck mit der Staatsanwaltschaft und trat als Hauptzeuge auf. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert. Steck beging seine Straftaten zwischen 2007 und 2011.

Article image

Das kriminelle Cum-Ex-Schema, durch das dem deutschen Fiskus Milliarden Euro entgangen sind, funktionierte wie folgt: Am Vorabend des Dividendenzahlungstages übertrugen Händler immer wieder vorübergehend Aktien großer Unternehmen aufeinander. Dadurch war es für die Finanzbehörden schwierig festzustellen, wem die Wertpapiere gehörten.

Die Bank, die die Übertragung der Aktien auf den neuen Eigentümer begleitete, stellte dem Empfänger eine fiktive Bestätigung darüber aus, dass die Steuern auf die Dividenden aus diesen Wertpapieren bereits gezahlt worden waren. Mit dieser Bestätigung wandte sich der Empfänger an die Steuerbehörden und verlangte die Erstattung der angeblich gezahlten Steuern. Dividendenzahlende Aktien werden mit dem lateinischen Präfix "cum" und nicht dividendenzahlende Aktien mit "ex" bezeichnet – daher der Name der Masche. Seit 2020 hat das Landgericht Bonn bereits rund zehn Verurteilungen wegen Cum-Ex-Steuerbetrugs ausgesprochen.

Verwandter Beitrag

Wir haben begonnen!
1. Aug. 2023 18:05
Wir haben begonnen!
DDOS-Angriff auf DeNAE
29. Nov. 2023 11:57
DDOS-Angriff auf DeNAE