Deutsches Gericht zwingt Google zur Einhaltun – DENAE
12. Juli 2024 11:04

Deutsches Gericht zwingt Google zur Einhaltung der Gesetze

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Die Löschung illegaler Links wird nun Sache des europäischen Büros des Unternehmens sein.

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat dem europäischen Ableger von Google untersagt, offensichtlich rechtswidrige Suchergebnisse auf der Webseite google.de anzuzeigen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Irland. Das Gericht wies darauf hin, dass die regionale Niederlassung des amerikanischen Konzerns als Betreiber der Website gilt. Dies bedeutet, dass sie für den Schutz der Privatsphäre der Nutzer rechtlich verantwortlich ist.

Google behauptete, dass seine irische Niederlassung nichts mit den Suchergebnissen zu tun habe. Laut Unternehmensvertretern trifft die US-Zentrale Entscheidungen darüber, wie auf jede Suchanfrage reagiert wird. Es ist jedoch bekannt, dass das europäische Büro eine Zeit lang auch in der Datenschutzrichtlinie als zuständige Stelle genannt wurde. Dies war ein weiterer Grund für das Oberlandesgericht Köln, ein entsprechendes Urteil zu fällen.

Das OLG-Urteil erleichtert es den Betroffenen, ihre Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durchzusetzen. Es betrifft nicht nur Google, sondern auch andere große Technologieunternehmen mit Hauptsitz in den USA. Nutzer müssen nun keine Klagen gegen diese Unternehmen in den Vereinigten Staaten einreichen.

Entwickler nutzten dieses Verfahren, um sich vor der Einhaltung von Anforderungen zu drücken. Der Nutzer war gezwungen, höhere Kosten zu tragen und zusätzliche Schwierigkeiten zu bewältigen. Oftmals führte dies dazu, dass er auf jegliche Ansprüche verzichtete.

Laut dem Fachdienst LTO haben andere Gerichte bisher zugunsten des Unternehmens entschieden. Sie sahen die Frage des Datenschutzes nicht als Angelegenheit des Google-Büros in Irland an. Darunter waren das Landgericht Rostock, das Amtsgericht Heidelberg und das örtliche Kammergericht.

Der Streit betraf die Durchsetzung des Rechts auf Löschung oder "Vergessenwerden" gemäß Artikel 17 der DSGVO.

Der Kläger widersprach einer Nachricht auf google.de. Auf der Seite wurde ein rechtswidriger Link veröffentlicht. Er könnte "mindestens eine rufschädigende falsche Behauptung und eine Verletzung von Urheberrechten" enthalten haben, wie die Kölner Anwaltskanzlei Hocker erklärte.

Das OLG Köln betonte, dass auch Google sich nicht durch Datenschutzrichtlinien der Verantwortung entziehen kann. Sie verwiesen auf den Europäischen Gerichtshof und den Bundesgerichtshof (BGH). Eine Überprüfung des Falls vor dem BGH wurde vom OLG Köln nicht genehmigt. Das Unternehmen kann derzeit keine Beschwerde gegen diese Entscheidung beim BGH einreichen.

Die irische Firma Google Limited versucht, ihre Verantwortung für rechtswidrige Suchergebnisse in Deutschland durch "Tricks" zu umgehen. Dazu verlagert sie die Bearbeitung von Ansprüchen in die USA. Diese werden an die Muttergesellschaft weitergeleitet. Dies erklärte der Anwalt Marcel Leeser von Hocker. 

"Das aktuelle Urteil des OLG Köln entzieht dem Google-System diesen faulen Zahn", erklärte der Anwalt.

Sein Kollege Michael Fengler kritisierte "die harte Hand, mit der die Betroffenen im Rechtsstreit gegen Google konfrontiert sind". Nach seinen Angaben wurde das amerikanische Unternehmen von der großen Anwaltskanzlei Taylor Wessing vertreten. Diese präsentierte in zwei Instanzen "zahlreiche Kurzdarstellungen" und "fiktive Argumente".

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