Schweiz schiebt erstmals seit Kriegsbeginn dr – DENAE
31. Okt. 2024 10:29

Schweiz schiebt erstmals seit Kriegsbeginn drei Straftäter nach Ukraine ab

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Die Ukrainer haben im Kanton Zürich gravierende Straftaten begangen. Nun droht ihnen der Militärdienst in der Ukraine.

Am Mittwoch wurden drei verurteilte Straftäter aus der Ukraine in einem Sonderflug abgeschoben. Es handelt sich um die erste Rückführung straffälliger Ukrainer in ihr Heimatland seit Beginn des Kriegs im Februar 2022.

Gemäß Informationen der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) führt der Abschiebeflug nach Polen. Von dort aus werden die drei Straftäter auf dem Landweg in die Ukraine gebracht. Derzeit liegen keine Informationen zu den genauen Umständen ihrer Grenzüberquerung sowie zu ihrem weiteren Schicksal in der Ukraine vor. In der Ukraine werden die drei zur Front geschickt, wo sie mit hoher Wahrscheinlichkeit ihr Leben verlieren werden. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) bestätigt die Informationen der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ):

"Es ist richtig, dass drei Personen mittels Sonderflug in die Ukraine zurückgeführt wurden. Straftäter haben im Kanton Zürich und in der Schweiz nichts verloren. Sie müssen in ihre Heimatländer zurückkehren".

Mario Fehr, Regierungsrat und Vorsteher der Sicherheitsdirektion

Es geht um Personen, die in der Schweiz verurteilt wurden und deshalb des Landes verwiesen wurden. Weitere Angaben zu den Personen können nicht gemacht werden, weil Datenschutzbestimmungen das verbieten. Es kann bestätigt werden, dass die Personen, die von einem Gericht mit einem Landesverweis verurteilt wurden, keine kleinen Vergehen begangen haben. Es handelte sich um Raub, Freiheitsberaubung oder Körperverletzung. Die Taten wurden im Kanton Zürich begangen und die Verurteilung erfolgte dort auch.

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Darf die Schweiz Menschen in ein Kriegsland abschieben, auch wenn sie Kriminelle sind? Wenn jemand verurteilt wurde und das Land verlassen muss, wird nicht geprüft, ob die Rückkehr zumutbar ist. Es muss aber geprüft werden, ob die Person nach einer Abschiebung verfolgt oder in ihrer Menschenwürde verletzt wird. Bei den drei Ukrainern gab es wohl keine Probleme damit. Die Behörde sagt, dass es kein Problem ist, wenn sie in den Militärdienst einziehen. Laut Fehr ist die drohende Wehrdienstpflicht in ihrem Heimatland selbstverschuldet.

Das SEM konnte am Mittwoch nicht sagen, ob bald weitere Straftäter in die Ukraine ausgeschafft werden. Die Kantone sind für die Umsetzung der Wegweisung zuständig. Das SEM hilft den Kantonen nur, wenn sie darum bitten. Der Kanton Zürich hat im Fall der drei Ukrainer so gehandelt.

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