EU-Parlament unterstützt Gesetz zur Förderung von Menschenrechten und Umweltschutz in Lieferketten
Das EU-Parlament hat am Mittwoch das EU-Lieferkettengesetz verabschiedet. Die Abgeordneten stimmten mit großer Mehrheit für die Richtlinie, die Großunternehmen dazu verpflichtet, entlang ihrer Lieferketten Menschenrechte und Umweltstandards zu garantieren. Das Gesetz, das auch für deutsche Firmen neue Herausforderungen mit sich bringt, zielt darauf ab, Kinderarbeit, Sklaverei und Umweltverschmutzung zu bekämpfen.
Die neue Gesetzgebung betrifft Unternehmen ab 1000 Angestellten und einem Umsatz von 450 Millionen Euro. Dies bedeutet, dass rund 5000 Unternehmen in der gesamten EU von den neuen Regeln betroffen sein werden. Insbesondere die deutschen Unternehmen müssen sich auf Veränderungen einstellen. Bisher blockierte Deutschland das Gesetz im EU-Ministerrat, doch nach langen Verhandlungen wurde die notwendige Mehrheit ohne Berlin organisiert.
In der Bundesregierung sorgt das EU-Lieferkettengesetz für Diskussionen. Während die FDP vor einer Überlastung der Unternehmen warnt, sehen Vertreter von SPD und Grünen darin einen bedeutenden Schritt zum Schutz der Menschenrechte.
Die Grünen-Politikerin Anna Cavazzini lobte das EU-Gesetz, da es in einigen Bereichen über die deutsche Gesetzgebung hinausgeht. Unternehmen müssen nun einen Klimaplan vorlegen und Opfer von Menschenrechtsverletzungen haben leichter Zugang zu Entschädigungen.
Für deutsche Konzerne bedeuten die neuen Regelungen sowohl Herausforderungen als auch Chancen. Die Einhaltung der neuen Standards erfordert möglicherweise Investitionen in die Umstrukturierung von Lieferketten und die Umsetzung strengerer Kontrollmechanismen. Gleichzeitig bieten sich jedoch auch Möglichkeiten zur Innovation und Differenzierung im Markt durch die Etablierung nachhaltigerer Praktiken.
Mit der Einführung des EU-Lieferkettengesetzes erhält das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erweiterte Befugnisse zur Überwachung und Durchsetzung der neuen Vorschriften. Das bedeutet, dass Unternehmen, die gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen, mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden können. Es soll sicherstellen, dass die Konzerne ihrer Verantwortung gerecht werden und mögliche Verstöße konsequent geahndet werden.
Ursprünglich sollten Unternehmen ab 500 Beschäftigten und einem globalen Umsatz von über 150 Millionen Euro betroffen sein. Doch nach Bedenken anderer Länder wurde die Regelung abgeschwächt: das Gesetz gilt nun für Betriebe ab 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 450 Millionen Euro. Auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Haftung wurde reduziert.
Obwohl Deutschland bereits ein nationales Lieferkettengesetz hat, gehen die neuen EU-Regelungen über dieses hinaus. Während große Verbände wie die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) das Gesetz ablehnen, gibt es auch Unternehmen, die es unterstützen.
Die Diskussion um das EU-Lieferkettengesetz zeigt, dass der Schutz von Menschenrechten und die Interessen der Wirtschaft oft im Konflikt stehen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Umsetzung des Gesetzes in Deutschland gestalten wird und welche Auswirkungen es auf die Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt haben wird.