Bundesverfassungsgericht: Neuwahlen in 455 Be – DENAE
20. Dez. 2023 17:29

Bundesverfassungsgericht: Neuwahlen in 455 Berliner Wahlbezirken nach der Bundestagswahl 2021

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In den 455 Berliner Wahlbezirken nach der Bundestagswahl 2021 sind nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts Fehler gemacht worden, die eine Neuwahl erforderlich machen. Es hat auch festgelegt, was bei der Wahl noch entschieden werden kann.

Dass einige Berliner Wahlbezirke nicht nur die Abgeordnetenhauswahl, sondern auch die Bundestagswahl 2021 wiederholen müssen, war bereits klar. Umstritten war jedoch, in wie vielen Wahlbezirken dies der Fall sein würde. Im November vergangenen Jahres gab der Bundestag bekannt, dass in 431 von mehr als 2.000 Wahlbezirken Neuwahlen stattfinden müssen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hielt dies für unzureichend und forderte Neuwahlen in rund der Hälfte aller Wahlbezirke.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung des Bundestages, die Wahl zu wiederholen, überprüft und die Daten für jeden der 2021 Wahlbezirke im Detail analysiert. Und es kommt, wie die Vizepräsidentin des Gerichts, Doris König heute verkündete, zu dem Ergebnis: „Der Beschluss des Deutschen Bundestags vom 10. November 2022 ist im Ergebnis überwiegend rechtmäßig.“ Überwiegend rechtmäßig heißt aber auch, dass der Bundestag bei der Überprüfung des Wahlverfahrens nicht alles richtig gemacht hat. Das Gericht entschied: Statt in 431 Wahlbezirken, wie vom Bundestag beschlossen, muss in 455 Wahlbezirken gewählt werden. Aber nicht in mehr als 1.000 Wahlbezirken, wie es die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefordert hatte.

Die Verfassungsrichter prüfen einzelne Wahlfehler und legen damit fest, was bei Wahlen erlaubt ist und was nicht. In Berlin hat es ihrer Ansicht nach bereits im Vorfeld der Wahl 2021 Fehler gegeben.

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