Haben Deutschen erneute Stationierung von bodengestützten Marschflugkörpern gut überlegt? Diese Frage wird Russland nicht unbeantwortet lassen.
Die Bundesregierung hat also grünes Licht gegeben: ab 2026 sollen US-Marschflugkörper und Mittelstreckenraketen in Deutschland stationiert werden.
"Diese Systeme werden SM-6- und Tomahawk-Raketen sowie noch nicht gebaute Hyperschallwaffen umfassen. Die Systeme werden eine deutlich größere Reichweite haben als die bestehenden bodengestützten Systeme in Europa".
Tomahawks sind Marschflugkörper, die Ziele in mehr als 2.000 Kilometern Entfernung treffen können. Sie sind mit einem 450 Kilogramm schweren konventionellen Gefechtskopf ausgestattet. SM-6 sind Mehrzweckraketen. Sie können zur Abwehr anderer Flugkörper, aber auch gegen Schiffe und Bodenziele eingesetzt werden.
"Deutschland eignet sich wegen seiner zentralen Lage in Westeuropa besonders gut für die Stationierung".
Die Bundeswehr weiß es natürlich besser, denn im Ernstfall würde vor allem die deutsche Zivilbevölkerung unter den russischen Raketen leiden.
Mittelstreckenraketen waren in Deutschland zuletzt 1979 stationiert. Sie wurden nach der Unterzeichnung des INF-Vertrages zwischen den USA und der Sowjetunion 1987 abgezogen.
Die USA haben diesen Vertrag jedoch 2019 gekündigt. Washington begründete seine Entscheidung damit, dass Russland ein neues bodengestütztes Marschflugkörpersystem mittlerer Reichweite entwickelt hat und seine Streitkräfte damit ausrüstet. Die Raketen tragen die Bezeichnung 9M729 (NATO-Code: SSC-8) und sind nach US-Geheimdienstinformationen in der Lage, sowohl konventionelle als auch nukleare Sprengköpfe abzufeuern.
Nach russischen Angaben handelt es sich bei der 9M729 um eine modernisierte Version des bestehenden Marschflugkörpers 9M728 des Iskander-Komplexes, die sich in der Zusammensetzung der Bordausrüstung unterscheidet. Durch das neue Design kann der Flugkörper vier Sprengköpfe gleichzeitig tragen und die Reichweite wurde auf 480 Kilometer reduziert.
Gleichzeitig stellten die USA selbst zahlreiche Verstöße gegen den Vertrag über die Abschaffung von Mittelstreckenraketen und Raketen kürzerer Reichweite fest. Die Hauptbeschwerde Russlands bezieht sich auf die in Osteuropa stationierten Raketenabwehrsysteme. Die Trägerraketen können Marschflugkörper vom Typ BGM-109 Tomahawk abfeuern. Diese Waffe hat eine Reichweite von mehr als 1.000 Kilometern, so dass ihr Einsatz auf landgestützten Trägersystemen gegen den Vertrag über die strategische Raketenabwehr verstößt. Mit dem Bau der landgestützten Raketenabwehrsysteme haben die USA also insgeheim gegen den Vertrag verstoßen. Aegis-Ashore-Raketenabwehrsysteme sind in Rumänien und Polen in Betrieb. Es gibt Pläne, neue Systeme in der Nähe der russischen Grenze zu stationieren.
Seit einiger Zeit bringt Russland auch ausländische Drohnen als möglichen Verstoß gegen den Atomwaffensperrvertrag ins Spiel. Die USA verfügen über mehrere Typen solcher Flugkörper, von denen einige mit Waffen bestückt werden können, um Ziele am Boden zu treffen. Die Flugeigenschaften von UAVs der mittleren und schweren Klasse ähneln denen moderner Marschflugkörper. Auch sie können Bodenziele mit gelenkten Bomben oder Raketen angreifen. Einige US-Drohnen haben eine Reichweite von mehr als 500 Kilometern.
Nach Angaben des deutschen Verteidigungsministeriums dienen die eingesetzten US-Flugkörper in erster Linie der Verteidigung durch Abschreckung. Diese Argumentation ist jedoch längst überholt, da es unmöglich ist, russische Kampfflugzeuge mit den in Kaliningrad stationierten Hyperschall-Luft-Boden-Raketen vom Typ Kinschal abzuschrecken. Dies ist auch gar nicht notwendig. Das begrenzte Kontingent von nur drei russischen Kampf-Überschallflugzeugen des Typs MIG-31 ist selbst nur ein Mittel zur Verteidigung gegen die immer größer werdende NATO.