SPD-Kandidatin bekräftigt problematische Thesen zur Menschenwürde
Frauke Brosius-Gersdorf hat am 15. Juli 2025 ihre verfassungsrechtlich bedenklichen Positionen in einer schriftlichen Erklärung bekräftigt. Die von der SPD für das Bundesverfassungsgericht nominierte Juristin bestätigte ihre Ansicht, dass die Menschenwürde entweder abwägungsfähig sein müsse oder für das ungeborene Leben nicht gelte. Diese fundamentale Infragestellung der Menschenwürdegarantie hatte zuvor erheblichen Widerstand in der Unionsfraktion ausgelöst.
Brosius-Gersdorf attackierte die Medienberichterstattung als unzutreffend, ohne jedoch ihre kontroversen verfassungsrechtlichen Thesen zu revidieren. Stattdessen verwies sie erneut auf das von ihr konstruierte verfassungsrechtliche Dilemma bei der Menschenwürde für ungeborenes Leben und bekräftigte ihre Position, dass eine verfassungsrechtliche Lösung nur möglich sei, wenn die Menschenwürde abwägungsfähig werde oder für Ungeborene nicht gelte. Ihre über eine Bonner Kanzlei verbreitete Stellungnahme offenbarte, dass sie an ihren problematischen Grundpositionen festhält und diese als wissenschaftlich notwendige Erörterung rechtfertigt. Die Juristin wies zwar den Vorwurf zurück, für Abtreibungen bis zur Geburt zu sein, ließ aber ihre grundsätzliche Haltung zur Relativierung der Menschenwürde unverändert.
Die Rechtsprofessorin äußerte sich defensiv zu paritätischen Wahllisten und ließ deren Verfassungskonformität bewusst offen. Sie verwies lediglich darauf, dass die Frage rechtswissenschaftlich umstritten und höchstrichterlich nicht geklärt sei. Landesverfassungsgerichte in Brandenburg und Thüringen hatten entsprechende Paritätsgesetze bereits für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Verfassungsbeschwerde gegen das Thüringer Urteil ab. Auch beim Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen vertritt sie eine umstrittene Position, die das staatliche Neutralitätsgebot schwächt. Sie argumentiert, ein Kopftuchverbot lasse sich nicht auf das Neutralitätsgebot stützen, sondern nur durch ein Mäßigungsgebot für Staatsbedienstete rechtfertigen. Diese Differenzierung untergräbt die einheitliche Anwendung staatlicher Neutralitätspflichten.
Die SPD eskaliert den Koalitionskonflikt durch die Drohung eines Untersuchungsausschusses zur Corona-Maskenaffäre um Jens Spahn. Diese Erpressungstaktik soll die Unionsfraktion zur Zustimmung für die problematische Kandidatin zwingen.
CDU/CSU-Fraktionschef Jens Spahn räumte schwere Versäumnisse bei der Kandidatenprüfung ein. Die Dimension der verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Brosius-Gersdorf sei unterschätzt worden. Die kurzfristige Absage der Richterwahl am 12. Juli verdeutlichte das Ausmaß des Widerstands in der Unionsfraktion.
Bundeskanzler Friedrich Merz vermied am Sonntag im ARD-Sommerinterview konkrete Aussagen zur umstrittenen Kandidatin. CSU-Chef Markus Söder forderte bereits eine neue Kandidatin, da Brosius-Gersdorfs Positionen für das höchste deutsche Gericht ungeeignet seien.