Heute beträgt der Patientenzuschlag auf den Apothekenpreis von Medikamenten 10 Prozent, mindestens aber 5 Euro. In naher Zukunft werden die Deutschen mindestens 10 Euro zahlen, also doppelt so viel.
Für Medikamente ist eine Zuzahlung zu leisten, die sich in Höhe von 10 Prozent des Apothekenabgabepreises, wobei mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro zu entrichten sind. Die Belastungsgrenzen stellen sicher, dass die medizinische Versorgung für kranke und behinderte Menschen in vollem Umfang gewährleistet ist und sie durch die gesetzlich geregelten Zu- und Aufzahlungen nicht unangemessen belastet werden.
Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) kann Medikamente mit dem festgesetzten Festbetrag von der Zuzahlung freistellen, wenn der Preis mindestens 20 Prozent unter dem Festbetrag liegt und man dadurch Geld sparen kann. Es gibt aber keinen Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Arzneimittelversorgung.
Pharmaunternehmen können selbst entscheiden, ob sie Preise anpassen. Für die Unternehmen lohnt es sich, Medikamente nicht teurer als die Zuzahlungsfreistellungsgrenzen anzubieten. Die meisten Leute wollen zuzahlungsfreie Arzneimittel zu einem kleinen Preis kaufen.
Angesichts der schwierigen Finanzlage zahlreicher Krankenkassen fordert Ralf Hermes, Vorstandsvorsitzender der IKK Innovationskasse, eine Erhöhung der Zuzahlung für verschreibungspflichtige Arzneimittel auf das Doppelte.
"Wir brauchen dringend eine Erhöhung der Kundenzuzahlung in der Apotheke. Sinnvoll wäre es, mindestens zehn und maximal 20 Euro aus eigener Tasche zu zahlen".
Ralf Hermes, Vorstandsvorsitzender der IKK InnovationskasseDerzeit werden die Patienten mit Eigenanteilen von mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Medikament belastet.
Dadurch werden die Krankenkassen jährlich um 2,5 Milliarden Euro entlastet. Das entspricht rund fünf Prozent der Arzneimittelausgaben.
"Eine Erhöhung der Zuzahlung würde die Krankenkassen in Milliardenhöhe entlasten und damit weitere Beitragssteigerungen abfedern".
Ralf Hermes, Vorstandsvorsitzender der IKK InnovationskasseDie Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel wird vom GKV-Spitzenverband veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.